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   VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20   

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VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20 (https://dejure.org/2021,27439)
VG Halle, Entscheidung vom 15.02.2021 - 6 B 302/20 (https://dejure.org/2021,27439)
VG Halle, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 6 B 302/20 (https://dejure.org/2021,27439)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

    Auszug aus VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20
    Vor dem Hintergrund, dass ein Planfeststellungsbeschluss von unbegrenzter Wirkungsdauer mit vielfältigen großen Unsicherheiten für die Planbetroffenen verbunden wäre, verfolgt die Regelung den Zweck, die Verwirklichung eines solchen Vorhabens an Fristen zu koppeln, um Vorratsplanungen ohne erkennbaren Realisierungsgrad zu unterbinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9/20 -, zit. nach juris Rdn. 5; BM./Schulz, aaO., § 17c Rdn. 2).

    Zur Auslegung der Bestimmung kann die in § 75 Abs. 4 Satz 2 VwVfG enthaltene Definition herangezogen werden (§ 37 Abs. 1 Satz 3 StrG LSA; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020, aaO., Rdn. 6).

    Dass schließt rein verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen ebenso aus wie rein symbolische Akte, die nur dem Zweck dienen, den Ablauf der Frist zu hindern (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020, aaO., Rdn. 6 mwN.; BM./Schulz, aaO., § 17c Rdn 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 16 D 31/13

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Streitigkeiten um

    Auszug aus VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20
    Vielmehr ist die Nichtigkeit bei einer sachlichen Zuständigkeitsverletzung nur dann anzunehmen, wenn ein Fall der absoluten Unzuständigkeit vorliegt, d.h. die Behörde unter keinen Umständen mit der Sache befasst sein kann, sei es, dass es sich um die Behörde eines anderen hoheitlichen Verbandes, eines anderen Ressorts oder um eine Behörde handelt, die dem für den konkreten Fall eröffneten Instanzenzug nicht angehört; mithin, wenn die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit unter keinerlei sachlichem Gesichtspunkt einen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde hat und dies auch offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 36.68 -, zit. nach juris Rdn. 15; OVG NW, Urteil vom 27. Juni 2014 - 16 D 31/13.AK -, zit. nach juris Rdn. 68 ff.; Kopp/Ramsauer, aaO., § 44 Rdn. 10 [bei "krasser absoluter sachlicher Unzuständigkeit"]; Knack/Henneke, aaO., Rdn. 18; Ziekow, VwVfG, 4. Aufl. 2020, § 44 Rdn. 7), ggfs. wenn ein anderer Verwaltungsträger eindeutig (allein) zuständig war (vgl. Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 44 Rdn. 12f.).

    Bei einer solchen Gemengelage liegt kein zur Nichtigkeit führender schwerwiegender Fehler vor; jedenfalls ist ein solcher nicht offenkundig (vgl. auch OVG NW, Urteil vom 27. Juni 2014, aaO.).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20
    Dafür ist nicht allein ausreichend, dass er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt oder die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewandt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 11 B 26.00 -, zit. nach juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2011 - 8 K 8.09 -, zit. nach juris; Obermeyer/Funke-BC., aaO., § 44 Rdn. 17; Stelkens u.a., aaO., § 44 Rdn. 105).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40;

    Auszug aus VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20
    Zum anderen fehlt es - worauf der Antragsteller zutreffend hinweist -, an dem Erfordernis, dass für beide Vorhaben jeweils die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zwingend vorgeschrieben ist (vgl. dazu auch OVG NW, Urteil vom 2. September 2009 - 11 D 32/08.AK -, zit. nach juris Rdn. 65).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 36.68

    Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden zur Einbeziehung von

    Auszug aus VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20
    Vielmehr ist die Nichtigkeit bei einer sachlichen Zuständigkeitsverletzung nur dann anzunehmen, wenn ein Fall der absoluten Unzuständigkeit vorliegt, d.h. die Behörde unter keinen Umständen mit der Sache befasst sein kann, sei es, dass es sich um die Behörde eines anderen hoheitlichen Verbandes, eines anderen Ressorts oder um eine Behörde handelt, die dem für den konkreten Fall eröffneten Instanzenzug nicht angehört; mithin, wenn die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit unter keinerlei sachlichem Gesichtspunkt einen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde hat und dies auch offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 36.68 -, zit. nach juris Rdn. 15; OVG NW, Urteil vom 27. Juni 2014 - 16 D 31/13.AK -, zit. nach juris Rdn. 68 ff.; Kopp/Ramsauer, aaO., § 44 Rdn. 10 [bei "krasser absoluter sachlicher Unzuständigkeit"]; Knack/Henneke, aaO., Rdn. 18; Ziekow, VwVfG, 4. Aufl. 2020, § 44 Rdn. 7), ggfs. wenn ein anderer Verwaltungsträger eindeutig (allein) zuständig war (vgl. Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 44 Rdn. 12f.).
  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 20 CE 20.3002

    Gewerkschaft kann keine infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im schulischen

    Auszug aus VG Halle, 15.02.2021 - 6 B 302/20
    Im Rahmen des einstweiligen Anordnungsverfahrens muss der Antragsteller plausibel und schlüssig darlegen, dass ihm der geltend gemachte Anordnungsanspruch zustehen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 20 CE 20.3002 -, zit. nach juris Rdn. 8).
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